Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft bei der Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre ist für jedermann im Rahmen der Satzung (§§ 4 bis 8) möglich.
Bei Interesse wenden Sie sich am besten an einen der Funktionäre (siehe Organe) bzw. an den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, oder senden Sie einfach die ausgefüllte Beitrittserklärung an die ÖGGL (siehe Kontakt).
